Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zur Geflügelpest (Aviäre Influenza) – bisher keine bestätigten Fälle im Erzgebirgskreis!
Mit Erlass der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 01/2021 vom 08.01.2020) sind die Halter von Geflügel (Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten und Gänsen, ausgenommen Laufvögel) in den ausgewiesenen Risikogebieten dazu verpflichtet, ihre Tiere ab dem 9. Januar 2021 einzustallen. Die Stallpflicht gilt für 30 Tage. Folgende Gebiete bzw. Ortsteile des Erzgebirgskreises wurden…