Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis
Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine Allgemeinverfügung mit Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Erzgebirgskreis erlassen, die durch die neue Corona-Schutz-Verordnung möglich sind. Die Allgemeinverfügung wurde am 16. Februar 2021 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 13/2021, erlassen und bekannt gemacht unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen Die Regelungen der SächsCoronaSchVO geben dem jeweiligen Landkreis, so auch dem Erzgebirgskreis, die Möglichkeit die Aufhebung…