Neue Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung ab 01.01.2018

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises,

im Dezember werden Ihnen die Abfallkalender für das Jahr 2018 (Terminblätter) zur Verfügung gestellt.

Nachstehend möchten wir Sie über die wichtigsten Entsorgungsdienstleistungen sowie die Gebühren ab 2018 informieren. Die Entwicklung der Verwertungs- und Sammelpreise in der Abfallwirtschaft mit einer erheblichen Verteuerung bedingen eine neue Kalkulation der Entsorgungsgebühren und damit verbunden eine geänderte verursacherbezogene Gebührenerhebung. Die Gebühr für die Entsorgung von Rest­abfällen aus Haushalten setzt sich auch zukünftig aus einer personenbezogenen Festgebühr und einer Leerungsgebühr für Abfallbehältnisse zusammen.

Die Festgebühr beträgt: 19,08 EUR je Person und Jahr

Diese Festgebühr beinhaltet auch

– die mobile Schadstoffsammlung aus Standplätzen und an ausgewählten Wertstoffhöfen,

– die Sammlung von Weihnachtsbäumen am Grundstück,

– die Annahme von Elektro- und Elektronikgeräten

sowie

– die Aufwendungen für den Betrieb der durch den Abfallzweckverband vorgehaltenen Wertstoffhöfe und Grünschnittannahmeplätze

und

– die Aufwendungen für die Sanierung und Nachsorge von Altdeponien im Erzgebirgskreis.

Die Leerungsgebühr wird je Leerung nach Abfallbehältervolumen erhoben:

80 Liter-Restabfallgefäß 3,87 EUR je Leerung

120 Liter-Restabfallgefäß 5,81 EUR je Leerung

240 Liter-Restabfallgefäß 11,62 EUR je Leerung

1.100 Liter-Restabfallgefäß 53,25 EUR je Leerung

Je Person und Jahr wird weiterhin ein Mindestentleerungsvolumen von 160 Liter Restabfall veranlagt, dies entspricht 7,74 EUR je Person und Jahr.

Die angebotenen Restabfallsäcke sind ab 01.01.2018 zu einer Gebühr von 3,40 €/Stück zu erwerben.

Die Biotonne wird im gesamten Erzgebirgskreis auch 2018 nach Bedarf, das heißt, sofern keine ordnungsgemäße eigene Verwertung der biogenen Abfälle erfolgen kann, angeboten. Diese Behälter können von Dezember-März 14-täglich und von April-November wöchentlich zur Leerung bereitgestellt werden. Die Gebühren je Leerung betragen ab 2018:

80 Liter- Bioabfallgefäß 2,27 EUR je Leerung

120 Liter-Bioabfallgefäß 3,40 EUR je Leerung

Die Sammlung von Papier/Pappe/Kartonagen erfolgt auch 2018 über die haushaltnahe Papiertonne. Für die Leerung der Papiertonnen werden keine Gebühren erhoben.

Auch zukünftig kann nach Bestellung der Sperrabfall am Grundstück abgeholt werden, für diese Leistung wird eine Gebühr von 12,00 EUR pro Bestellkarte erhoben. Die ab 2018 zu nutzenden Bestellkarten für die gebührenpflichtige Abholung sind ab Ende Dezember 2017 bei allen Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis, den Verkaufsstellen für Restabfallsäcke, den Dienststellen des ZAS sowie Online auf der Homepage des ZAS erhältlich. Bitte beachten Sie, dass die Abholung des Sperrabfalls gegen Vorkasse oder Erteilung eines SEPA-Mandates (Lastschrifteinzug) erfolgt.

An den 16 Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis kann ebenfalls weiterhin Sperrabfall abgegeben werden, die Gebühr bemisst sich nach Volumen, je angefangenem Kubikmeter sind 1,50 EUR zu entrichten, die Vorlage einer Sperrabfallkarte ist nicht erforderlich.

Grünabfälle werden an den Wertstoffhöfen und Grünschnitt­annahmeplätzen entgegengenommen. Es wird eine verursacherbezogene Gebühr entsprechend dem angelieferten Volumen erhoben. Diese beträgt ab 2018:

Anlieferung in Säcken Sack bis 120 Liter-Füllvolumen

1,00 EUR

lose Anlieferung angefangene 0,5 m³ 4,00 EUR

An Wertstoffhöfen können neben den bereits benannten Grünabfällen und Sperrabfällen auch folgende Abfälle überlassen werden:

gebührenfrei

– Wertstoffe (gebrauchsfähige Alttextilien, Schrott, Papier/Pappe)

– Elektro-/Elektronikgeräte

– Batterien aus elektrischen Kleingeräten

gebührenpflichtig

– haushaltübliche Mengen Bauschutt/Baustellenabfälle (z. B. Ziegelbruch, Gipskartonplatten, Mineralwolle, Waschbecken aus Keramik usw.)

– Altreifen

– Altholz Kategorie I-III

– Altholz Kategorie IV an ausgewählten Standorten

– haushaltübliche Mengen gefährlicher Abfälle (z. B. Asbest, Dachpappe, Kohlenteer) an ausgewählten Standorten

Schadstoffe aus Haushalten, wie Farben, Lacke, Öle usw. können in Kleinmengen 2mal jährlich im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung sowie an ausgewählten Wertstoffhöfen 1mal monatlich abgegeben werden. Die Termine finden Sie ebenfalls im Abfallkalender.

Die ab 01.01.2018 gültige Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung werden nach Bekanntmachung ab Mitte Dezember auf der Homepage des ZAS sowie im Online-Amtsblatt des Erzgebirgskreises veröffentlicht. In gedruckter Form werden diese Satzungen als Broschüre ab Ende Dezember bei allen Wertstoffhöfen im Erzgebirgskreis, den Verkaufsstellen für Restabfallsäcke sowie den Dienststellen des ZAS erhältlich sein.

Zu den Gebührenbescheiden für die Abrechnung der Abfallgebühren 2017 und die Vorausveranlagung der Abfallgebühren 2018 möchten wir darauf hinweisen, dass der Bescheid Anfang Februar 2018 an die Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte versandt wird.

Für alle Anfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Dienststellen des Abfallzweckverbandes in Stollberg, Schlachthofstraße 12 und in Marienberg, An der Schillerlinde 6, zur Verfügung; die Abfallberaterinnen erreichen sie telefonisch unter Tel. 03735 601 63 – 50, – 51 oder unter 037296 66 282.

Die Durchwahlen der Gebührensachbearbeiter entnehmen sie bitte dem Abfallkalender oder der Homepage des ZAS.

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen 

Stollberg, im November 2017