In seiner 37. öffentlichen Sitzung am 11.01.2018 hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 01-18
Der Gemeinderat Grünhainichen beschließt in seiner Sitzung am 11.01.2018 zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES), dass die Gesamtfinanzierung des Regionalmanagements der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal für das Jahr 2018 aus Haushaltsmitteln gewährleistet wird.
Beschluss Nr. 02-18
Der Gemeinderat Grünhainichen beschließt die Wahl des Bürgermeisters am 10. Juni 2018 durchzuführen. Der Termin für einen etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang wird auf den 01. Juli 2018 festgesetzt.
Beschlussvorschlag Nr. 03-18
Wahl des Gemeindewahlausschusses
Der Beschluss wurde vertagt auf die nächste Sitzung.
Beschluss Nr. 04-18
Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende für die Jugendfeuerwehr Borstendorf anzunehmen.
Beschluss Nr. 05-18
Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende für die Jugendfeuerwehr Grünhainichen anzunehmen.
Beschluss Nr. 06-18
Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende für die Jugendfeuerwehr Waldkirchen anzunehmen.
Beschluss Nr. 07-18
Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende für die Kindertagesstätte „Borstel“ Borstendorf anzunehmen.
Beschluss Nr. 08-18
Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende für die Kindertagesstätte „Holzwürmchen“ Grünhainichen anzunehmen.
Beschluss Nr. 09-18
Der Gemeinderat beschließt, die Geldspende für die Kindertagesstätte „Mäuseburg“ Waldkirchen anzunehmen.
Beschluss Nr. 10-18
Der Gemeinderat beschließt, die Spende als Verzicht auf Erstattung für die Küche der Kindertagesstätte „Borstel“ Borstendorf anzunehmen.
Beschluss Nr. 11-18
Der Gemeinderat beschließt, folgende Spenden anzunehmen:
Geldspende für den Hort Borstendorf
Beschluss Nr. 12-18
Der Gemeinderat Grünhainichen beauftragt die Firma TBE Thomas Boerner Elektronik, Chemnitzer Straße 5, 09579 Grünhainichen mit der Durchführung der Maßnahme „Rekonstruktion Straßenbeleuchtung Grünhainichen OT Waldkirchen, Hauptstraße“ zum angebotenen Preis von 71.400,12 €. Der stellvertretende Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des Bauvertrages bevollmächtigt.
Beschluss Nr. 13-18
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, für die Umschuldungen (wie in der Begründung) die Zuschläge den günstigsten Angeboten zu erteilen und die Kreditverträge abzuschließen.
Arnold
1. stellv. Bürgermeister