Heiraten im Verwaltungsverband „Wildenstein“

Das Standesamt Grünhainichen bietet Ihnen zwei Möglichkeiten für den „schönsten Tag im Leben“ an.

Das neu renovierte Trauzimmer im Rathaus in Grünhainichen, Chemnitzer Straße 41. Hier haben wir Platz für bis zu 30 Personen. Interesse im “Dorf der Engel” sich das JA-Wort zu geben? Vielleicht möchten Sie ein besonderes Arrangement unserer Händler vor Ort nutzen – bitte sprechen Sie uns an!

(Fotos von Kathrin Ardelt)

 

Neu: Der Ambiente-Trauraum im „Waldhof“ Börnichen, Hauptstraße 50 in Börnichen/Erzgeb., mit der Möglichkeit der Außentrauung (im Freien) unter dem Pavillon.

(Fotos von Alexander Gerkowski)

Die Vergabe der Termine zur Eheschließung erfolgt ausschließlich über das

Standesamt Grünhainichen mit Sitz im

Rathaus Grünhainichen
Chemnitzer Straße 41
09579 Grünhainichen

bei Frau Ardelt, unter Telefon 037294/17011 oder per E-Mail an k.ardelt@wildenstein.ws oder

bei Frau Schädlich, unter Telefon 037294/17030 bzw. per E-Mail an c.schaedlich@wildenstein.ws

Wenn Sie dann Ihren Wunschtermin gefunden haben, können Sie selbstverständlich bei Bedarf sofort auch sich mit dem Team vom „Waldhof“ Börnichen in Verbindung setzen.

Bezüglich der erforderlichen Unterlagen berate ich Sie gern, jedoch sind diese dann aber erst frühestens ein halbes Jahr davor einzureichen, und zwar bei dem Standesamt, was vom Wohnsitz her für Sie zuständig ist. Ihr Standesamt übersendet die Anmeldungsunterlagen dann zu uns. Danach lade ich Sie sehr gern zur persönlichen Absprache der Einzelheiten (organisatorischer Ablauf, Trauzeugenbestimmung, Musik- und Stammbuchauswahl u.Ä.) in unser Standesamt ein. Ich freue mich darauf, Sie als Paar kennen lernen zu dürfen und ganz individuell nach Ihren Vorstellungen die Inhalte der Trauzeremonie zu gestalten.

Selbstverständlich steht das Standesamt Grünhainichen auch nach wie vor für alle Angelegenheiten zum Personenstandsrecht zur Verfügung, z.B. dem Ausstellen von Personenstandsurkunden, der Vaterschaftsanerkennung, Namensänderung. Lediglich bei der Ahnenforschung bitte ich Sie um viel Geduld, da hier die Recherchen doch sehr umfangreich sein können.

Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht dürfen auch weiterhin nur vor dem Jugendamt oder einem Notar erklärt werden.

Herzlichst, Ihre

Kathrin Ardelt         &     Carina Schädlich

Leiterin
Standesbeamtin             Standesbeamtin