Vor dem Hintergrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens im Landkreis schließt das Landratsamt Erzgebirgskreis ab Montag, den 14.12.2020 alle Dienstgebäude für den Publikumsverkehr. Eine Ausnahme besteht für die Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger die Dienstgebäude der Landkreisverwaltung in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten persönlich aufsuchen müssen. Für diese Ausnahmefälle ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung via Telefon oder E-Mail erforderlich.
Für die o. g. unaufschiebbaren Anliegen, die ein persönliches Erscheinen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung erfordern, gilt es neben einer vorherigen Terminvereinbarung zwingend auch die in den Gebäuden geltenden Hygienebestimmungen zu beachten. Dazu zählt insbesondere das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) und die Nutzung der an den Eingängen aufgestellten Desinfektionsmittelspender. Weitere Hinweise zu den geltenden Hygienebestimmungen des Landratsamtes können den Aushängen vor Ort entnommen werden.
Kontaktmöglichkeiten: Landratsamt bleibt für die Bürger erreichbar
Neben der Terminabsprache können Bürgerinnen und Bürger auch ihre Anliegen selbst fernmündlich oder elektronisch vortragen. Für die Kommunikation mit den verschiedenen Ämtern im Landratsamt Erzgebirgskreis bestehen die im Frühjahr 2020 teilweise neu eingerichteten und nach Anliegen strukturierten Funktionspostfächer auch weiterhin. Eine Übersicht kann unter der Rubrik „Downloads“ auf der Corona-Seite des Erzgebirgskreises abgerufen werden. Eine Besonderheit betrifft die Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassung, dort werden (zwingend erforderliche) Termine über das Online-Buchungssystem vergeben. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Darüber hinaus ist die telefonische Erreichbarkeit der Landkreisverwaltung zu den üblichen Sprechzeit gewährleistet – d. h.: Montag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr.
- Bereich Annaberg-Buchholz: 03733/8310
- Bereich Aue-Bad Schlema: 03771/2770
- Bereich Marienberg: 03735/ 6010
- Bereich Stollberg: 037296/5910
Hintergrund
Durch diese Maßnahmen sollen zwischenmenschliche Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit Mitarbeitern der Verwaltung eingeschränkt und damit die Ansteckungsgefahren reduziert werden. Zudem trägt die Landkreisverwaltung damit den Grundsätzen der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Rechnung.
PM/SP