Ab 1. Mai 2025: Das Passbild wird digital erstellt

 

Ab 1. Mai 2025: Das Passbild wird digital erstellt

Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden.

Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalausweisen und Pässen entgegengewirkt werden. Dadurch sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden.

Um das Morphing auszuschließen, werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.

In den Behörden wird es die Möglichkeit geben, das Passbild anfertigen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich dann aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.

Zudem kann – falls es einen Verdacht auf einen Missbrauchsfall gibt oder das Lichtbild den rechtlichen Anforderungen nicht genügt – ein neues digitales Lichtbild unter Aufsicht der Behörde erstellt werden. Ein weiterer Termin im Bürgeramt ist dadurch nicht nötig.

Anbei der Direktlink zum Artikel: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Neue_Vorgaben_Pass_Personalausweis.html