Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises vom 23.10.2020 wird außer Kraft gesetzt

Werte Bürgerinnen und Bürger,

die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung des Erzgebirgskreises vom 23.10.2020 (Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 46/2020) tritt mit Ablauf des 01.11.2020 außer Kraft. Ab dem 02.11.2020 gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020.

Dies wurde im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 48/2020 vom 31.10.2020, bekanntgemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Arnold

Bürgermeister der Gemeinde Grünhainichen