Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern im Privat- und Körperschaftswald im Erzgebirgskreis

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Waldbesitzer,

 

das Landratsamt Erzgebirgskreis hat am 29. März 2019 eine Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald erlassen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 15/2019. Diese Anordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Erzgebirgskreises in Kraft. Sie gilt bis 31.12.2021.

Unter folgendem Link können Sie die komplette Allgemeinverfügung einsehen:

Amtsblatt des Erzgebirgskreises_2019_15

 

Weitere Hinweise zum Thema Borkenkäferbefall finden Sie unter folgenden Links:

Bekämpfung_von_Schadorganismen_imPrivat- und Körperschaftswald

Schutz_des_Waldes_vor_tierischen_und_pflanzlichen_Forstschädlingen

Hinweise_für_Waldbesitzer_-_Schadholzaufarbeitung