Altpapierentsorgung: Mehrmengen an Pappen und Kartons neben den Papiertonnen behindern massiv die Arbeit der Entsorgungsunternehmen

Werte Bürgerinnen und Bürger,

da in den vergangenen Wochen die Gemeinde Grünhainichen sowie den Verwaltungsverband Wildenstein vermehrt Anfragen zur Entsorgung/ Ablage von Pappe und Kartons neben den blauen Tonnen erreichten, möchte ich Ihnen folgende Pressemitteilung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen zur Kenntnis übermitteln:

 

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff und wird deshalb auch im Erzgebirgskreis getrennt über die Papiertonne (Blaue Tonne) gesammelt. Zum Altpapier gehören u. a. Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Verkaufsverpackungen aus Pappe – auch mit Grünem Punkt, Pappen, Kartonagen sowie Schreib- und Kopierpapier. Altpapier darf nicht verschmutzt sein, sonst gehört es in den Restabfallbehälter.

Leider nimmt die Bereitstellung von Pappen und Kartonagen neben den Papiertonnen am Abfuhrtag immer mehr zu. Eine reibungslose Entsorgung ist somit nicht mehr möglich. Die geplante Entleerungstour, die anhand der Anzahl und Größe der ausgestellten Papiertonnen geplant und durchgeführt wird, kann nicht abschließend durchgeführt werden, wenn durch die bereit gestellten und verladenen Mehrmengen die Aufnahmekapazität des Sammelfahrzeuges vor Ende der Sammeltour bereits erreicht ist. Dadurch verbleibende ungeleerte Papiertonnen können meist erst zu einem späteren Zeitpunkt gekippt werden.

Um das Fassungsvermögen der Blauen Tonne effizient zu nutzen, sollten Kartons auseinandergefaltet bzw. zerkleinert in die Papiertonne geworfen werden.

Unter Verweis auf § 17 Abs. 1 und 2 Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis (AWS) sind Papier und Pappe in den dafür bestimmten und zugelassenen Abfallbehältern mit geschlossenem Deckel (§ 19 Abs. 9) zur Abfuhr bereitzustellen.

Ist der vor Ort befindliche Behälter nicht mehr ausreichend, ist dies dem ZAS gem. § 9 Abs. 1 und 2 Abfallwirtschaftssatzung Erzgebirgskreis unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen und eine weitere bzw. im Austausch eine größere Papiertonne zu beantragen. Die Änderung ist schriftlich oder per Mail beim ZAS unter Angabe der Objektnummer, Anzahl und Größe der Papiertonne (120 l, 240 l oder 1.100 l) einzureichen (§ 1 Abs. 8, § 3 Abs. 7 Abfallgebührensatzung). Der ZAS entscheidet über den Antrag unter Berücksichtigung der zur Abfallentsorgung angemeldeten Personen bzw. veranlagten Einwohnergleichwerte.
Für den Aufwand der Gestellung eines Zusatzbehälters oder den Behältertausch wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 15 EUR erhoben.

Gebührenfrei kann man Papier, Pappe und Kartonagen aber auch an allen Wertstoffhöfen des ZAS im Erzgebirgskreis abgeben. Dies setzt den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung voraus.
Öffnungszeiten und Standorte der jeweiligen Wertstoffhöfe gibt es unter
https://www.za-sws.de/wertstoffhoefe.cfm
Fragen beantwortet auch die Abfallberatung unter Tel. 03735 / 608 53 13 bzw. 608 53 14.

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Arnold

Bürgermeister