Erneuerung Straßenbeleuchtung OT Grünhainichen und OT Waldkirchen

LEADER Förderungen für die

Erneuerung Straßenbeleuchtung OT Grünhainichen und OT Waldkirchen

 

Die Gemeinde Grünhainichen hat zwei Förderbescheide für die Vorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Ortsteilen Grünhainichen und Waldkirchen/Erzgeb. vom Landratsamt Erzgebirgskreis erhalten.

Im OT Grünhainichen betrifft es entlang der Chemnitzer Straße, der Mühlenstraße und dem Mühlenplatz im OT Grünhainichen, die Höhe des Fördermittelbescheides beträgt hier 31.141,00 Euro. Dies sind 65 %  förderfähigen Gesamtausgaben, welche für diese Maßnahme insgesamt 57.140,00 Euro betragen. Gegenstand ist die o. g. Erneuerung der Straßenbeleuchtung entlang der Chemnitzer Straße (S 235) von der Ortslage in Richtung Borstendorf beginnend am Kreuzungsbereich mit der Straße „Am Wasserwerk“ und endet bei Haus-Nr. 2, an der gesamten Mühlenstraße sowie Mühlenplatz. Das Vorhaben beinhaltet den Austausch von Leuchten an Gebäuden bzw. vorhandenen Masten (30 Stück) und den Austausch von Leuchten einschließlich  der Erneuerung der Masten (17 Stück). Das Vorhaben wurde zugeordnet zu Ziel 1, Maßnahme 3 „Ausbau von kommunalen Straße, Brücken, Stützmauern, Gehwegen, Dorfplätzen und Straßenbeleuchtung“ der LEADER-Entwicklungsstrategie und des Vereins zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal. Zwei weitere Anträge auf Erneuerung der Straßenbeleuchtung für die Nebenstraßen im OT Grünhainichen sind bereits seitens der Kommune gestellt und liegt zur Entscheidung dem Landratsamt Erzgebirgskreis vor.

Im OT Waldkirchen betrifft es die Hauptstraße (S 235) aus Richtung Grünhainichen in Richtung Ortslage Waldkirchen, beginnend am Flurstück 1/8 und endend am Flurstück 282/30 jeweils der Gemarkung Waldkirchen. Das Vorhaben beinhaltet den Rückbau der Bestandsanlage (31 Leuchten), das Anbringen von Leuchten an vorhandenen Masten (7 Stück) und die Neuerrichtung von Leuchten einschließlich der erforderlichen Masten (28 Stück) in bereits vorhandene Masthülsen. Ebenfalls vorgesehen ist hier die Verlegung des Leitungsnetzes in einem vorhandenen Leerrohrsystem sowie die erforderlichen Anschlussarbeiten. Die Gesamtkosten betragen 71.430,00 Euro, davon werden 65 %, 46.429,50 Euro gefördert.

Die Förderungen basieren beide auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014.

Im OT Borstendorf wird die Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Dimmeinrichtungen über ein anderes Förderprojekt, über Bundes- und Landesmittel, „Brücken in die Zukunft“, realisiert.