Folgende Bewilligungsbescheide im Rahmen der Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 wurden bewilligt:

Folgende Bewilligungsbescheide im Rahmen der Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) vom 15.12.2014 wurden bewilligt:

Sanierung Friedhofsgebäude/Trauerhalle und Außenanlagen im OT Borstendorf mit Gesamtausgaben in Höhe von 52.674,71 Euro. Der Fördersatz von 60% beträgt 31.604,83 Euro. Ziel ist die Sanierung und Instandsetzung in Verbindung mit einer barrierearmen Gestaltung der Außenfläche. Notwendig werden u.a. Erd- und Entwässerungsarbeiten, Neugestaltung des Hauptzuganges mit Außentreppe und Beseitigung von Feuchteschäden innen. Die Erneuerung der Dachabdichtung, Fenster und Türen sowie neuer Fassadenanstrich und Malerarbeiten innen sollen diese Maßnahme abrunden.

Ausbau von Vereinsräumen über der Turnhalle im OT Grünhainichen mit Gesamtausgaben in Höhe von 50.001,04 Euro. Der Fördersatz von 60% beträgt 30.000,62 Euro. Ziel ist der Ausbau für geeignete Räumlichkeiten für den Grünhainichener Turnverein (Vereinszimmer) sowie für den Jugendclub. Notwendig werden Trockenbau-, Elektro- und Malerarbeiten, ebenso Neuinstallation von Heizleitungen und Heizkörpern. Zur Wahrung des Brandschutzes wird eine Außentreppe realisiert werden.

Sanierung der Sanitäranlagen im Hort der Kita „Borstel“ im OT Borstendorf mit Gesamtausgaben in Höhe von 65.000,00 Euro. Der Fördersatz von 60% beträgt 39.000,00 Euro. Neben den Planungsleistungen sind folgende Arbeiten Bestandteil des Antrages: die kompletten Sanitärbereiche der Mädchen und Jungen sind zu entkernen, d.h. alle vorhandenen Sanitärobjekte und Trennwände werden demontiert, entsorgt und durch neue ersetzt. Es erfolgt eine Erneuerung der Verrohrungen, der Fliesen, der Heizkörper sowie der Beleuchtung und Elektrik. Zur energieeffizienteren Beheizung werden die Decken in beiden Räumen abgehangen.

Trockenlegung des Vereinshauses Chemnitzer Straße 20 A im OT Grünhainichen mit Gesamtausgaben in Höhe von 36.997,96 Euro. Der Fördersatz von 60% beträgt 22.198,78 Euro. Die Baumaßnahmen betreffen neben Planungsleistungen die Trockenlegung des Gebäudes sowie die damit verbundenen Reparaturen der Regenwasserleitungen, das heißt es sind Erd-, Beton-, Abdichtungs- und Dränagearbeiten notwendig. Die Abdichtung des Mauerwerks erfolgt horizontal und vertikal.

Trockenlegung und Kanalreparatur Kita „Borstel“ im OT Borstendorf mit Gesamtausgaben in Höhe von 49.963,40 Euro. Der Fördersatz von 60% beträgt 29.978,04 Euro. Die Grundmauern von Alt- und Anbau sind trockenzulegen, um ein Aufsteigen und Verbreiten von Nässe zu vermeiden. Neben den Planungsleistungen sind die notwendigen Erd-, Beton- und Abdichtungsarbeiten erforderlich. Es erfolgt eine Dränageleitung inklusive drei Kontrollschächten. Die defekte Regen- und Abwasserleitung wird erneuert und an vorhandene Anschlussleitungen angebunden, eine Überprüfung der gesamten Entwässerungsleitungen mittels Kanalbefahrung und –spülung erfolgt anschließend.

Erneuerung der Straßenbeleuchtung an 7 Nebenstraßen im OT Grünhainichen mit Gesamtausgaben in Höhe von 29.645,28 Euro. Der Fördersatz von 65% beträgt 19.269,43 Euro. Insgesamt werden an den Nebenstraßen Siedlungsweg, Weststraße, Alte Leitstraße, Fabrikstraße, Teichstraße, Am Waldrand und Am Sportplatz auf einer Länge von insgesamt ca. 2.566 m die Straßenbeleuchtung erneuert. Insgesamt werden 18 Beleuchtungsanlagen neu errichtet, das vorhandene Erdkabel- und Freileitungsnetz wird zum Teil erneuert.

Anmerkung: diese Maßnahmen bzw. Bewilligungen basieren auf Anträgen der Verwaltung aus den Vorjahren, teilweise aus 2016, 2017 und 2018. Es sind noch weitere Anträge im Landratsamt zur Bewilligung vorliegend, auch die Anträge aus der Gemeinde Börnichen/Erzgeb. und aus allen drei Ortsteilen der Gemeinde Grünhainichen. Sobald hier Bewilligungsbescheide vorliegen, informieren wir.

Die Gemeinde plant entsprechende Ausschreibungen nach Vergabeverfahren zu den o. g. Maßnahmen zeitnah, die jeweiligen Realisieriungen sollten bis 31.12.2019 erfolgen.

Bei Rückfragen steht der Verwaltungsverband “Wildenstein” für die Gemeinde Grünhainichen unter Telefon 037294/1700 zur Verfügung.

Grünhainichen, den 20.05.2019