Informationen und Anmeldung zur Notbetreuung in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung der Gemeinde Grünhainichen

Sehr geehrte Eltern,

 

wie Sie sicher bereits den Erläuterungen aus unseren Kindergärten und den zahlreichen Pressemitteilungen entnehmen konnten, schließen ab der kommenden Woche bis zum 08.01.2021 die Kindergärten im Freistaat Sachsen.

Identisch zum Vorgehen im Frühjahr dieses Jahres, wird den Eltern welche der Arbeit in einem systemrelevanten Beruf nachgehen, eine Notbetreuung in unseren Kindertagesstätten und Horten angeboten.

Um zu prüfen, ob Ihr Kind die vorgesehene Notbetreuung in Anspruch nehmen darf, nutzen Sie bitte das folgende Dokument:

SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlagen-1 und 2

In diesem Dokument finden Sie die Auflistung der Berufsgruppen, welche die Notbetreuung im genannten Zeitraum wahrnehmen dürfen. Das Dokument ist in zwei Anlagen aufgeteilt. In der Anlage 1 finden Sie Berufsgruppen in der beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) arbeiten müssen. In der Anlage 2 finden Sie Berufsgruppen in der bereits eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden darf, wenn nur einer der beiden Personensorgeberechtigten darin tätig ist.

Bitte beachten Sie dringend, dass Sie ausschließlich ein Anrecht auf diese Notbetreuung besitzen wenn Sie bzw. beide Personensorgeberechtigten in den aufgeführten Berufen arbeiten und Sie auf Grund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind oder eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.

Sollten Sie die genannten Kriterien erfüllen und müssen ab kommenden Montag die Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung in Anspruch nehmen, so ist mit dem ersten Bringen des Kindes das ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterschriebene “Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung” dem Kita Personal zu übergeben.

SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlage-3

Ebenfalls ist zwingend eine vorherige Anmeldung zur Notbetreuung erforderlich!

Bitte setzen Sie sich mindestens einen Werktag vorher mit der jeweiligen Kindertagesstätte in Verbindung um Ihr Kind oder Ihre Kinder für die Notbetreuung in der Woche vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 anzumelden.

Kindertagesstätte Borstendorf: 037294/1541

Kindertagesstätte Grünhainichen: 037294/1280

Kindertagesstätte Waldkirchen: 037294/877500

 

Informationen zur Notbetreuung ab 21.12. bis 23.12.2020:

An diesen Tagen bietet Ihnen die Gemeinde Grünhainichen ebenfalls eine Notbetreuung an, falls Sie die bereits in der kommenden Woche geltenden Anforderungen (siehe oben) erfüllen. Bitte beachten Sie die folgenden Öffnungstage der jeweiligen Einrichtungen:

Öffnungstage der einzelnen Einrichtungen:

Kita Borstendorf: 21.12 und 22.12.2020

Kita Grünhainichen: 21. und 22.12.2020

Kita Waldkirchen: 21.12. bis 23.12.2020

Falls Sie diese Notbetreuung an den genannten Tagen in Anspruch nehmen müssen, ist ebenfalls eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Informationen zur Notbetreuung an diesen drei Tagen und zur dafür erforderlichen Anmeldung erhalten Sie am kommenden Montag (14.12.2020) auf der Homepage der Gemeinde Grünhainichen.

Auch für die Borstendorfer Grundschüler, welche die Grundschule Leubsdorf besuchen, würden wir trotz der kompletten Schließung des Hortes Leubsdorf eine Notbetreuung am 21.12 und 22.12.2020 in den Räumlichkeiten des Hortes Borstendorf sicherstellen. Für diese beiden Notbetreuungstage der Borstendorfer Grundschüler ist die Kita Borstel zuständig – Anmeldungen daher bitte telefonisch an die Kita.

Der Gemeinde Grünhainichen ist eine Betreuungsmöglichkeit für Eltern in systemrelevanten Berufen, auf Grund der aktuellen Notsituation in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettungsdiensten, etc. äußerst wichtig und möchte dadurch die Mitarbeiter bestmöglich unterstützen.

 

Wir spüren gerade im Betrieb der Kindertagesstätte Borstendorf, die personellen Auswirkungen der aktuell sehr besorgniserregenden Pandemiephase. Ich möchte auch im Hinblick auf die aktuelle Situation in unseren Krankenhäusern an Sie appellieren: HALTEN SIE SICH AN DIE HYGIENEREGELN, DEM NOTWENDIGEN ABSTAND UND AN DIE MASKENPFLICHT! Dies ist zwingend notwendig um die Kindertagesbetreuung in unseren Einrichtungen aufrecht zu halten. Auch das Personal in unserem Gesundheitswesen, welches aktuell für jeden einzelnen von uns am Limit arbeitet wird es Ihnen danken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Arnold

Bürgermeister