Informationen zur neuen Sächsischen Corona – Schutz – Verordnung

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund derzeit stabiler Infektionszahlen hat die Landesregierung am Mittwoch weitere Lockerungen beschlossen – die Verordnung gilt ab dem 6. Juni bis zum Ende des Monats. Unter anderem gibt es Erleichterungen für den Schulalltag und Familienfeiern.

Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Sächsische Corona Schutz Verordnung:

SMS_SächsCoronaSchVO_2020_06_03

Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

Schulen:

Bis Ende Juni bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere “Flexibilisierungen” hinzu, wie das Kultusministerium schreibt. So sind zum Beispiel Zeugnisübergaben, Abschlussfeiern und Feste für Schuleinführungen wieder möglich, wenn Hygieneregeln eingehalten werden. Dasselbe gilt für Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen bei Einhaltung der Hygienebestimmungen. “Die genauen Bestimmungen dazu werden wir rechtzeitig bekannt geben”, betonte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz. Er kündigte zudem an: “Spätestens nach den Sommerferien wollen wir wieder in den kompletten Normalbetrieb wechseln, wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt.”

Besuche in Pflegeheimen:

Besuche in sächsischen Pflegeheimen sollen von diesem Samstag an unter Auflagen wieder möglich sein. Besucher müssen weiterhin auf Abstand achten und Maske tragen – außerdem ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Private Feiern:

Private Feiern bis zu 50 Personen sind wieder möglich, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping ankündigte. Unter Einhaltung der Abstandsregeln sollen sich zudem zehn Personen oder Personen aus maximal zwei Hausständen im öffentlichen Raum treffen können.

Genaues findet sich im Wortlaut der Verordnung, in der es heißt:

“Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig allein und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und 1. mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder 2. mit bis zu zehn weiteren Personen.”

Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern) in Gaststätten oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig. Die Hygieneregelungen und der Mindestabstand sollen eingehalten werden.”

Busreisen:

Sachsens Regierung ermöglicht ab diesem Samstag wieder Busreisen. Dabei soll eine Mund-Nasenbedeckung Pflicht sein, ähnlich wie im öffentlichen Nahverkehr. Auf Abstandsregeln soll allerdings verzichtet werden. Derzeit sei man auch mit anderen Bundesländern über einheitliche Regelungen im Gespräch.

In anderen Bundesländern sind Busreisen unter Einhaltung der Hygieneregeln bereits wieder erlaubt – etwa im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen. In Hamburg dürfen bei Busreisen allerdings höchstens 50 Prozent der Plätze besetzt werden, zudem müssen Reisende eine Maske tragen. In Bayern startete der touristische Busverkehr bereits Ende Mai – unter Auflagen.

Messen:

Fachmessen und Regionalmessen mit maximal gleichzeitig 1.000 Personen dürfen wieder stattfinden. Große Publikumsmessen werden laut Wirtschaftsminister Martin Dulig vorerst aber nicht möglich sein.

Sport:

Kontaktsportarten sind nun möglich  – “unter Beachtung von Hygienekonzepten”. Publikum ist weiterhin nicht zugelassen.

Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung sowie die bereits geltenden Hygieneregeln (siehe Aushang an den Sportstätten). Kontaktsportarten sind nun möglich  – “unter Beachtung von Hygienekonzepten”.  Auszug Punkt 12 der geltenden Allgemeinverfügung:

Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer etc. hängt von der jeweiligen Sportart ab, der Mindestabstand von mindestens 1,5 m sollte während des Trainings ermöglicht werden und ist, wo immer möglich, zu achten. Mannschaftssportarten sind erlaubt, […] der körperliche Kontakt ist auf ein Minimum zu beschränken. Bei Kontaktsportarten ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren. Mindestabstände seien hingegen nicht mehr zwingend erforderlich bzw. sollten wann immer es möglich ist, geachtet werden.Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten – unter diesen Bedingungen ist eine Öffnung der Duschen und Umkleiden möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (keine Pflicht: Desinfektion der Hände) müssen gegeben sein. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

Für die Sportstätten im Verwaltungsverband „Wildenstein“ gilt ein eigenverantwortlicher Umgang sowie eigenständige Reinigung der Trainingsgeräte durch den jeweiligen Benutzer bzw. Verein.

Für das Freibad wird ein entsprechendes Hygienekonzept erarbeitet, wir haben hier die Empfehlungen des Landratsamtes zu beachten.

Sauna und Wellness:

Sauna-Anlagen dürfen wieder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen und dafür grünes Licht vom Gesundheitsamt bekommen. Häufigeres Reinigen und eine reduzierte Personenanzahl im Saunabereich seien dabei wichtige Maßnahmen, so Gesundheitsministerin Köpping. Ausgenommen sind Dampfsaunen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Arnold

Bürgermeister