Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Grünhainichen – bitte beachten Sie die Anmeldefrist zur Notbetreuung in der Weihnachtswoche!

Sehr geehrte Eltern,

seit dem heutigen Montag sind die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Freistaat Sachsen bis einschließlich 08.01.2021 geschlossen.

 

Allgemeine Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Horten

Identisch zum Vorgehen im Frühjahr dieses Jahres, wird den Eltern welche der Arbeit in einem systemrelevanten Beruf nachgehen, eine Notbetreuung in unseren Kindertagesstätten und Horten angeboten.

Um zu prüfen, ob Ihr Kind die vorgesehene Notbetreuung in Anspruch nehmen darf, nutzen Sie bitte das folgende Dokument:

SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlagen-1 und 2

In diesem Dokument finden Sie die Auflistung der Berufsgruppen, welche die Notbetreuung im genannten Zeitraum wahrnehmen dürfen. Das Dokument ist in zwei Anlagen aufgeteilt. In der Anlage 1 finden Sie Berufsgruppen in der beide Personensorgeberechtigten (oder der alleinige Personensorgeberechtigte) arbeiten müssen. In der Anlage 2 finden Sie Berufsgruppen in der bereits eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden darf, wenn nur einer der beiden Personensorgeberechtigten darin tätig ist.

Bitte beachten Sie dringend, dass Sie ausschließlich ein Anrecht auf diese Notbetreuung besitzen wenn Sie bzw. beide Personensorgeberechtigten in den aufgeführten Berufen arbeiten und Sie auf Grund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind oder eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.

Sollten Sie die genannten Kriterien erfüllen und müssen die Notbetreuung in Ihrer jeweiligen Einrichtung in Anspruch nehmen, so ist mit dem ersten Bringen des Kindes das ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterschriebene “Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung” dem Kita Personal zu übergeben.

SächsCoronaSchVO-Baustein-Schließung-Anlage-3

Ebenfalls ist zwingend eine vorherige Anmeldung zur Notbetreuung erforderlich!

Bitte setzen Sie sich mindestens einen Werktag vorher mit der jeweiligen Kindertagesstätte in Verbindung um Ihr Kind oder Ihre Kinder für die Notbetreuung in der Woche vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 anzumelden.

Kindertagesstätte Borstendorf: 037294/1541

Kindertagesstätte Grünhainichen: 037294/1280

Kindertagesstätte Waldkirchen: 037294/877500

 

Informationen zur Notbetreuung in Kindertagesstätten und Horten ab 21.12. bis 23.12.2020:

An diesen Tagen bietet Ihnen die Gemeinde Grünhainichen je nach Öffnung der Kindertagesstätten ebenfalls eine Notbetreuung an, falls Sie die bereits in dieser Woche geltenden Anforderungen (siehe oben) erfüllen. Bitte beachten Sie die folgenden Öffnungstage der jeweiligen Einrichtungen:

Öffnungstage der einzelnen Einrichtungen:

Kita Borstendorf: 21.12 und 22.12.2020

Kita Grünhainichen: 21. und 22.12.2020

Kita Waldkirchen: 21.12. bis 23.12.2020

 

Falls Sie diese Notbetreuung an den genannten Tagen in Anspruch nehmen müssen, ist folgende Anmeldung zwingend erforderlich:

Alle Eltern, welche im Zeitraum vom 21.12. bis 23.12.2020 diese Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich bis spätestens Donnerstag, den 17.12.2020; 9.00 Uhr mit ihrer jeweiligen Kindertagesstätte telefonisch in Verbindung setzen und den detaillierten Betreuungsbedarf innerhalb der Öffnungszeiten anmelden.

Auch für die Borstendorfer Grundschüler, welche die Grundschule Leubsdorf besuchen, würden wir trotz der kompletten Schließung des Hortes Leubsdorf eine Notbetreuung am 21.12 und 22.12.2020 in den Räumlichkeiten des Hortes Borstendorf sicherstellen. Für diese beiden Notbetreuungstage der Borstendorfer Grundschüler ist die Kita Borstel zuständig – Anmeldungen daher bitte telefonisch an das Team der Kita Borstel.

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Arnold

Bürgermeister