Neue Regelungen Coronaschutz-VO und Kita-Betrieb

Infos zum Regelbetrieb in den Kitas

Quelle: SMK, www.bildung.sachsen.de

Der Regelbetrieb für Kitas unter Corona-Schutzmaßnahmen ist auch in den Kitas des Verwaltungsverbandes wieder möglich. Ab Montag, den 29. Juni kehren alle vier Kitas (Krippe und Kindergarten), zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzu. Für die Grundschulen Waldkirchen und Leubsdorf sowie die Horte (in Leubsdorf und Waldkirchen) gilt bis zu den Sommerferien weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb. In den Ferien wird wieder jeder Hort seine normalen Regelöffnungszeiten während den Ferienspielen bekannt geben.

Details im Überblick:

✔️ Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände der Kindertageseinrichtungen kann aufgehoben werden.

✔️ Offene und teiloffenen Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden.

✔️ Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.

Corona-Schutzmaßnahmen in der Übersicht:

✔️ Tägliche Gesundheitsbestätigung,
✔️ Tragen eine Mund-Nasenbedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen),
✔️ Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen,
✔️ Einhaltung der Hygienemaßnahmen,
✔️ Dokumentation der Kontaktpersonen.

Ab 29.06.2020 gelten demnach wieder die regulären Öffnungszeiten in den Kitas:

– Kita “Holzwürmchen” Grünhainichen:  06.00 – 16.30 Uhr

– Kita “Borstel” Borstendorf: 06.00 – 16.30 Uhr

– Kita “Mäuseburg” Waldkirchen: 06.15 – 17.00 Uhr

– Kita “Wunderland” Börnichen: 06.00 – 17.00 Uhr

 

Infos zur neuen Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat in seiner Sitzung die neue Corona-Schutz-Verordung verabschiedet. Die Verordnung tritt ab dem 30. Juni in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 17. Juli 2020. Noch vor den Sommerferien soll eine neue Verordnung folgen, deren Laufzeit über die Ferien hinweg angedacht ist.

Mit der ab dem 30. Juni 2020 geltenden Verordnung gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung sowie das Abstandsgebot von 1,50 Meter und die Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel und ÖPNV.

Lockerungen folgen im Bereich der Familienfeiern. So sind ab dem 30. Juni 2020 Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen zugelassen.

Alle anderen Vorschriften der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig.

Quelle: www.staatsregierung.sachsen.de

Anlagen:

  • Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (ab 30.06.2020),
  • Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-Co-2-Pandemie (ab 29.06.2020),
  • Allgemeinverfügung Hygieneauflagen (ab 30.06.2020)

SächsCoronaSchVO_3006

AV Schule-Kita-Hort_2906

AV Hygieneauflagen_3006