Werte Eltern der Grundschulen Waldkirchen und Leubsdorf und den Kitas der Gemeinden Grünhainichen und Börnichen,
wie Sie sicher bereits den zahlreichen Medieninformationen entnommen haben, startet ab dem 06.05.2020 der Schulbetrieb der 4. Klassen an den sächsischen Grundschulen.
Auch die Grundschulen Waldkirchen und Leubsdorf starten an diesem Tag mit dieser ersten Phase zur Öffnung der Grundschulen. Sie erhalten über die Grundschulen alle wichtigen Informationen zum Schulbetrieb der 4. Klassen ab kommenden Mittwoch. Nutzen Sie dabei bitte vorrangig die Homepages um die Informationen so aktuell wie möglich erhalten zu können: www.grundschule-waldkirchen.de und www.leubsdorf-sachsen.de
Einen wichtigen Hinweis habe ich an die Borstendorfer Eltern deren Kinder die 4. Klasse der Grundschule Leubsdorf besuchen: auch die Nachmittagsbetreuung (Hort) findet im Schulgebäude der Grundschule Leubsdorf statt und nicht wie üblich im ehemaligen Schulgebäude Borstendorf. Bitte organisieren Sie eigenständig den Heimweg Ihres Kindes im Anschluss an die Hortbetreuung.
Die Notbetreuung der Borstendorfer Schüler der Klassen 1 bis 3 der Grundschule Leubsdorf, findet wie bereits gewohnt im ehemaligen Schulgebäude (Hort) in Borstendorf statt. Die Notbetreuung der Klassen 1 bis 3 der Grundschule Waldkirchen findet ebenfalls wie in der zurückliegenden Zeit im Schulgebäude in Waldkirchen statt. Auch die Notbetreuung an den Kindertagesstätten der Gemeinden Grünhainichen und Börnichen läuft in der kommenden Woche regulär weiter. Bitte beachten Sie beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder die Hygieneregeln in den jeweiligen Einrichtungen.
Seitens der Landesregierung wurde für die kommende Woche eine weitere Ausweitung der Möglichkeit auf Notbetreuung in den Schulen und Kitas in Aussicht gestellt. Ich werde Sie rechtzeitig über die Homepage der Gemeinde Grünhainichen und des Verwaltungsverbandes Wildenstein über die Neuerungen informieren. Ich möchte Sie im Bezug auf die Notbetreuung auch daran erinnern, dass das Recht auf die Notbetreuung nur besteht wenn eine Vielzahl von Anforderungen erfüllt sind (siehe Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung). Darunter zählt auch, dass Sie auf Grund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind. Das bedeutet, Sie haben kein Recht auf Notbetreuung Ihres Kindes während Ihrer Freizeit oder Ihrem Urlaub.
Für alle Fragen in dieser derzeit schwierigen Zeit, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Einrichtungen, der Gemeinde Grünhainichen und des Verwaltungsverbandes Wildenstein sehr gern zur Verfügung. In der folgenden Übersicht und dem Link, habe ich alle Ansprechpartner und die wichtigsten Regelungen der kommenden Woche für Sie hinterlegt.
Planung des Schulbetriebes und der Notbetreuung ab 06.05.2020