Schutz vor Geflügelpest – Verbot von Geflügelausstellungen, Märkten und Schauen

Vollzug des Tierseuchenrechts – Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über das Verbot von
Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher
Art zum Schutz vor der Geflügelpest im Risikogebiet
(gesamter Erzgebirgskreis)

Nachfolgend die Pressemitteilung des Landratsamtes Erzgebirgskreis mit der Bitte um Beachtung:

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