Sitzung des Gemeinderates am 16.11.2017 – Beschlüsse

In seiner 35. öffentlichen Sitzung am 16.11.2017 hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 108-17

Der Gemeinderat der Gemeinde Grünhainichen nimmt den Schlussbericht der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Grünhainichen zustimmend zur Kenntnis.

Beschluss Nr. 109-17

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Grünhainichen für das Haushaltsjahr 2016 mit nachfolgenden Festsetzungen fest:

– das Gesamtergebnis von 289.387,41 €
davon ordentliches Ergebnis 213.676,89 €
Sonderergebnis 75.710,52 €
– die Bilanzsumme von 17.250.496,37 €
– die Veränderung des Finanzmittelbestandes 92.661,05 €
– der Endbestand an Zahlungsmitteln 889.785,22 €
– die Abdeckung von Fehlbeträgen (ordentl. Ergebnis) 0,00 €
– die Abdeckung von Fehlbeträgen (Sonderergebnis) 0,00 €
– Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital 0,00 €
– Korrektur der Eröffnungsbilanz und früherer Jahresabschlüsse 0,00 €

Beschluss Nr. 110-17

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Grünhainichen (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen) in der ausgereichten Fassung. Sie tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Beschluss Nr. 111-17
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünhainichen (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) in der ausgereichten Fassung. Sie tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Beschluss Nr. 112-17
Der Beschluss des Gemeinderates Nr. 91-16 vom 10.11.2016 wird klarstellend wie folgt abgeändert:

In den jeweiligen Vereinbarungen vom 20.12.2016 mit der Fa. Landtechnik Nürnberger GmbH (für den OT Borstendorf) und mit dem Landwirtschaftsbetrieb Enrico Barth (für den OT Grünhainichen) ist jeweils unter der Nummer 7 die folgende Festlegung getroffen:

„Die Vereinbarung wird im Übrigen jeweils für den Zeitraum vom 01. Oktober eines laufenden Jahres bis zum 30. September des Folgejahres (Vertragsjahr) geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 31. August des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.“

Der Gemeinderat stimmt dieser Festlegung für beide Vereinbarungen zu.

Beschluss Nr. 114/17

Der Gemeinderat stimmt der notariellen Änderung des Geh- und Fahrtrechtes für das Flurstück 117/a der Gemarkung Grünhainichen, wie von den Eheleuten Frank und Jeannette Gutermuth beantragt, in „Eigentümer/Nutzer des Flurstückes 119/4 Gemarkung Grünhainichen“ zu. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der entsprechenden Urkunde beim Notar ermächtigt.

Prof. Dr. Schneider

Bürgermeister