Sitzung des Gemeinderates am 19.04.2018 – Beschlüsse

In seiner 40. öffentlichen Sitzung am 19.04.2018 hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst: 

Beschluss Nr. 25-18

Der Gemeinderat Grünhainichen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.04.2018 die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Bestandteilen und Anlagen.

Beschluss Nr. 26-18

Der Gemeinderat beschließt, dass für den Holder ein Verkehrswertgutachten erstellt wird und bevollmächtigt den stellv. Bürgermeister zur Beauftragung desselben sowie im Anschluss zur Versteigerung entsprechend des Gutachtens.

Beschluss Nr. 27-18

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Böschungsmähwerk ein Verkehrswertgutachten erstellt wird und bevollmächtigt den stellv. Bürgermeister zur Beauftragung desselben sowie im Anschluss zur Versteigerung entsprechend des Gutachtens. 

Beschluss Nr. 28-18

Der Gemeinderat beschließt, für ein Fahrzeug mit den entsprechenden saisonalen Anbaugeräten das wirtschaftlichste Angebot der Fa. LTZ zu beauftragen und bevollmächtigt den stellv. Bürgermeister zum Abschluss des Mietvertrages (ohne Mindestlaufzeit, monatlich kündbar).

Beschluss Nr. 29-18

Der Gemeinderat Grünhainichen vergibt die Leistungen zur Renovierung der Kita „Mäuseburg“ Waldkirchen an das Unternehmen DWF Handwerksservice Heiko Pannach, Hauptstraße 5 B, 09579 Grünhainichen OT Waldkirchen/Erzgeb. zum angebotenen Preis von 5.635,76 Euro brutto.

Der stellvertretende Bürgermeister wird bevollmächtigt den Auftrag auszulösen, das ausführende Unternehmen hat sich mit der Leiterin der Kita entsprechend abzustimmen.

Beschluss Nr. 30-18

Der Gemeinderat beschließt, folgende Spenden anzunehmen:

  • Geldspende für die Feuerwehr Waldkirchen
  • Geldspende für die Kindertagesstätte „Borstel“ Borstendorf

Beschluss Nr. 31-18

Der Gemeinderat beschließt, alle verwaltungsrechtlich notwendigen Schritte für die Vorbereitung zur Veräußerung von kommunalen (bebauten sowie unbebauten) Grundstücken der Gemeinde Grünhainichen im Allgemeinen vorzubereiten. Der stellvertretende Bürgermeister sowie die Verbandsverwaltung werden dazu ermächtigt.

A r n o l d

Stellv. Bürgermeister

In seiner 40. öffentlichen Sitzung am 19.04.2018 hat der Gemeinderat die folgenden Beschlüsse gefasst: 

Beschluss Nr. 25-18

Der Gemeinderat Grünhainichen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.04.2018 die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Bestandteilen und Anlagen.

Beschluss Nr. 26-18

Der Gemeinderat beschließt, dass für den Holder ein Verkehrswertgutachten erstellt wird und bevollmächtigt den stellv. Bürgermeister zur Beauftragung desselben sowie im Anschluss zur Versteigerung entsprechend des Gutachtens.

Beschluss Nr. 27-18

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Böschungsmähwerk ein Verkehrswertgutachten erstellt wird und bevollmächtigt den stellv. Bürgermeister zur Beauftragung desselben sowie im Anschluss zur Versteigerung entsprechend des Gutachtens. 

Beschluss Nr. 28-18

Der Gemeinderat beschließt, für ein Fahrzeug mit den entsprechenden saisonalen Anbaugeräten das wirtschaftlichste Angebot der Fa. LTZ zu beauftragen und bevollmächtigt den stellv. Bürgermeister zum Abschluss des Mietvertrages (ohne Mindestlaufzeit, monatlich kündbar).

Beschluss Nr. 29-18

Der Gemeinderat Grünhainichen vergibt die Leistungen zur Renovierung der Kita „Mäuseburg“ Waldkirchen an das Unternehmen DWF Handwerksservice Heiko Pannach, Hauptstraße 5 B, 09579 Grünhainichen OT Waldkirchen/Erzgeb. zum angebotenen Preis von 5.635,76 Euro brutto.

Der stellvertretende Bürgermeister wird bevollmächtigt den Auftrag auszulösen, das ausführende Unternehmen hat sich mit der Leiterin der Kita entsprechend abzustimmen.

Beschluss Nr. 30-18

Der Gemeinderat beschließt, folgende Spenden anzunehmen:

  • Geldspende für die Feuerwehr Waldkirchen
  • Geldspende für die Kindertagesstätte „Borstel“ Borstendorf

Beschluss Nr. 31-18

Der Gemeinderat beschließt, alle verwaltungsrechtlich notwendigen Schritte für die Vorbereitung zur Veräußerung von kommunalen (bebauten sowie unbebauten) Grundstücken der Gemeinde Grünhainichen im Allgemeinen vorzubereiten. Der stellvertretende Bürgermeister sowie die Verbandsverwaltung werden dazu ermächtigt.

A r n o l d

Stellv. Bürgermeister