Umfrage zur Trinkwasserversorgung / Brunnennutzung mit Rückmeldung
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat den Kommunen einen Anhörungsentwurf (Stand 7. Februar 2019) für eine Förderrichtlinie öTIS – Sonderprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum (Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur – RL öTis/2019) per Mail über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) im Entwurf übersandt.
Für die Finanzierung dieser RL öTIS/2019 werden 2019/2020 Kassenmittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. EUR des Sonderrahmenplanes „Förderung der ländlichen Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ bereitgestellt. Inhaltlich geht es um die zentralen Anschlüsse von sogenannten „Brunnendörfern“. Der SSG hatte sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Sächsischen Haushaltsgesetz im vergangenen Herbst 2018 für die Auflegung eines Förderprogramms eingesetzt, um diese Ortslagen zu finanziell tragbaren Konditionen anschließen zu können. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Staatsregierung dieser Grundforderung jetzt nachkommt. Nach erster Sichtung durch den SSG wird allerdings auch deutlich, dass noch eine Reihe von Fragen zu klären sein wird.
Werte Einwohner und Einwohnerinnen des Verwaltungsverbandes „Wildenstein“, wir wissen, dass es bei uns Adressen gibt, die bis auf die (eigenen) Brunnen eben keinen Trinkwasser-Hausanschluss haben. Die vorgenannte Richtlinie für Fördermittel für einen Trinkwasseranschluss wird sicher zeitnah umgesetzt werden, somit bitte ich alle betroffenen und interessierten Grundstücksbesitzer sich bei uns im Rathaus in Grünhainichen sehr zeitnah zu melden – damit wir entsprechend Anträge für die Betroffenen fristgemäß stellen können.
Kathrin Ardelt
Verbandsvorsitzende