Wichtige Information an die Nutzer der kommunalen Einrichtungen (Vereinsräume, Sportstätten, …) der Gemeinde Grünhainichen

Werte Bürgerinnen und Bürger,

 

auf Grund der neuen Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises vom 12.10.2020 gibt es unter anderem auch geänderte Regelungen in den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Grünhainichen.

Das Tragen einer Mund – Nasen – Bedeckung ist ab sofort in allen Einrichtungen des öffentliches Raumes verpflichtend.

Des Weiteren ist neu geregelt, dass durch den Veranstalter/ Betreiber von Sportstätten, Versammlungs- und Vereinsräumen sowie bei Ansammlungen im öffentlichen Raum personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen §7 Abs.1S.3,4 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zu erheben sind.

Um das Auslegen von Listen mit personenbezogenen Daten (nicht Datenschutzkonform) in den Vereinsräumen und Sporthallen zu vermeiden, sind die jeweiligen Sportgruppen, Vereine und Interessensgemeinschaften, welche die öffentlichen Räumlichkeiten der Gemeinde Grünhainichen nutzen verpflichtet, die Nachverfolgungsmöglichkeit nach folgenden Schema zu dokumentieren und 1 Monat nach Ende des Besuches aufzubewahren und nach Aufforderung dem Landratsamt des Erzgebirgskreises zu übermitteln.

 

Formblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten in den Einrichtungen der Gemeinde Grünhainichen

 

Bitte verwenden Sie eigenverantwortlich das Formblatt, bei der Benutzung unserer kommunalen Einrichtungen. Dies ist wichtig um eine weiterhin fast uneingeschränkte Nutzung der Räumlichkeiten zu ermöglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Arnold

Bürgermeister