Öffentliche Bekanntmachung – Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Kirchstraße Grünhainichen“

Öffentliche Bekanntmachung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.5.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Kirchstraße Grünhainichen“ im Bereich der Gemarkung Grünhainichen, Flurstücke 356/1

Beschluss Nr. 25-22

  1. Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Kirchstraße Grünhainichen“ im Bereich der Gemarkung Grünhainichen, Flurstücke 356/1
  2. Planungsziel ist die Errichtung von Photovoltaikmodulen zur Erzeugung von Strom auf dem Gelände an der Kirchstraße in Grünhainichen. Hierzu wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung Photovoltaik festgesetzt.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung und Äußerung zum Umfang der Umweltprüfung) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) sind durchzuführen.
  4. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

 

Grünhainichen, den 19.07.2023

 

Arnold

Bürgermeister