Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.5.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Kirchstraße Grünhainichen“ im Bereich der Gemarkung Grünhainichen, Flurstücke 356/1
Beschluss Nr. 25-22
- Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Kirchstraße Grünhainichen“ im Bereich der Gemarkung Grünhainichen, Flurstücke 356/1
- Planungsziel ist die Errichtung von Photovoltaikmodulen zur Erzeugung von Strom auf dem Gelände an der Kirchstraße in Grünhainichen. Hierzu wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung Photovoltaik festgesetzt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung und Äußerung zum Umfang der Umweltprüfung) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) sind durchzuführen.
- Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Grünhainichen, den 19.07.2023
Arnold
Bürgermeister