Pressemeldung des Landratsamtes – Schöpfverbot an Gewässern im Erzgebirgskreis

Pressemitteilung Nr. 69

 

Schöpfverbot an Gewässern im Erzgebirgskreis

 

Die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises weist darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, Wasser mittels Pumpvorrichtungen zu entnehmen. Auch das im Regelfall zulässige Schöpfen mit Handgefäßen – sogenannter Gemeingebrauch – sollte unterbleiben. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen können bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben.

Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Gewässern des Erzgebirgskreises flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere teilweise stark beeinträchtigt. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer – es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben. Abpumpen, Ableiten bzw. teilweise sogar Schöpfen von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation.

Nach den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen.

Die Wasserentnahme ist daher nicht mehr durch den Anlieger-, Eigentümer- und Gemeingebrauch gedeckt und somit unzulässig.

Auf keinen Fall dürfen Bachläufe durch das Wasserentnehmen austrocknen. Dies gilt auch für die Entnahme durch Eigentümer und Nutzer von Grundstücken an Bächen, Kleingärtner, Kleingartenvereine und Gemeinden.
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Informationen zum Durchfluss und zu den Wasserständen der Hauptfließgewässer liefern auch die Daten des Landeshochwasserzentrums unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-uebersicht.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht Bürgerinnen und Bürgern die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises zu den allgemeinen Sprechzeiten telefonisch unter 03735 601-6190 zur Verfügung.