Sachbeschädigung durch Aufkleber und andere Ordnungswidrigkeiten

Das Ordnungsamt des VV Wildenstein informiert:

Das Oberlandesgericht Zweibrücken verurteilte rechtskräftig bereits im Jahr 2021 einen Mann wegen gemeindlicher Sachbeschädigung durch Aufkleber an öffentlichen Verkehrszeichen zu einer Haftstrafe im Gefängnis. Wer also Verkehrsschilder beklebt, riskiert ein Verfahren wegen Sachbeschädigung – bis hin zur Haftstrafe.

Leider sind sicher Jedem besonders im OT Grünhainichen sowie OT Borstendorf (Felbergasse/Gartenstraße) die vielen unschönen Aufkleber auffällig geworden: auf öffentlichen Verkehrszeichen, Laternenmasten, Stromkästen, Zigarettenautomaten und auch an privatem Eigentum wie Fallrohren oder Fenstern.
Dieser Unsitte folgen oft Anhänger von diversen Fußballvereinen, um auf ihre Lieblingsmannschaft aufmerksam zu machen oder auch den Unmut über den Rivalen zu bekunden. Andererseits sind es auch Aufkleber wo man hier sämtliche politische Orientierungen erkennen kann. Was die Aufkleber-Fans wahrscheinlich lustig finden, ist ein echtes Ärgernis für den gesamten Ort, kostet viel Geld und unnötige Arbeit.
Die Aufkleber sind nicht so leicht mit Kleberlösemittel rückstandslos zu entfernen, besonders auf den öffentlichen Verkehrszeichen zerstört man dabei die sehr teure, reflektierende Trägerfolie und die Gemeinde muss neue Verkehrszeichen beschaffen.

Wer auch immer diese Aufkleber angebracht hat, sollte sich bewusst sein:
a) es handelt sich um Sachbeschädigung fremden Eigentums und stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar (Ahndung mit Freiheits- oder Geldstrafe)
b) die Aufkleber müssen im öffentlichen Verkehrsraum durch die Mitarbeiter des Bauhofes oder der Verwaltung sowie von der Straßenmeisterei (Landkreisverwaltung) entfernt werden, obwohl diese Mitarbeiter null Kapazitäten dafür haben
c) die vielen Aufkleber behindern zum Teil die Sichtverhältnisse bzw. verdecken manche Verkehrszeichen komplett, was wiederum einen Eingriff in die Straßenverkehrsordnung darstellt und zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden führen kann (Ahnung mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe!)
d) die meisten Verkehrszeichen müssen aufgrund der beschädigten Trägerfolie komplett ersetzt werden
e) die Kosten dafür sowie für die Personalkapazitäten zum Entfernen trägt die Gemeinde (und für die Aufkleber-Kleber, die es vermutlich nicht verstehen: eine Gemeinde erhält Einnahmen u.a. durch Steuergelder von ihren Einwohnern und Einwohnerinnen – diese Gelder könnten sinnvoller zum Gemeinwohl eingesetzt werden!)
f) Sollte das Ordnungsamt bzw. die Verwaltung nicht sofort reagieren: keine Angst – wir ermitteln schon lange intern zu den bereits eingegangenen Hinweisen.

Appell an die Leute, die die Aufkleber kleben: habt den Mut und steht auch bei Tag und ohne Sachbeschädigung zu eurer Meinung oder eben zu eurem Fußballverein! Was vielleicht Provokation sein soll, ist nur weitere, teure Arbeit zu Lasten aller Einwohner und Einwohnerinnen und nicht wirklich umweltfreundlich. Wenn unbedingt Aufkleber geklebt werden müssen um „sein Revier zu markieren“, obwohl ihr vielleicht aus dem Alter raus sein solltet: wäre ein Sticker-Album vielleicht eine Option.

Weitere Ordnungswidrigkeiten waren in den letzten Wochen zerstörte Sitzbänke, Sachbeschädigung an öffentlichem und privatem Eigentum und leider hat erneut eine Person eine Bushaltestelle als öffentliche Toilette genutzt.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Sachbeschädigung an verkehrstechnischen Anlagen oder Privateigentum beobachten oder sachdienliche Hinweise zu den mutmaßlichen Tätern geben können, werden gebeten, das Ordnungsamt des VV Wildenstein weiterhin unter 037294/17014 oder die Polizeidirektion Zschopau, Bürgerpolizist Herr PHM Jankowski, unter 0173/9964351, zu kontaktieren. Vielen Dank für gegenseitiges Aufpassen, Schützen und Unterstützen!

Fotos: VV Wildenstein